Rezept-Bonus
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Häufige Fragen zum Rezept-Bonus
Wie hoch ist der Rezept-Bonus fürs Kassenrezept?
Bei deutscheinternetapotheke.de erhalten Sie bis zu 30 € geschenkt10. Einfach E-Rezept per E-Rezept-Leser einlösen, Gutscheincode REZEPT30 eingeben und bis zu 30 € Ihrer Zuzahlung sparen. Mit E-Rezept ist die Lieferung übrigens immer gratis**, einfach weitere Artikel in den Warenkorb legen und Versandkosten sparen.
Gesetzlich Versicherte können ebenfalls ein Privatrezept ausgestellt bekommen – z. B. nach einem Besuch in einer Privatpraxis oder wenn das gewünschte Arzneimittel nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse gehört. Die Kosten für die Medikamente werden nicht erstattet. Umgangssprachlich wird ein solches Privatrezept deshalb oft als „Selbstzahler-Rezept“ bezeichnet.
Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht zum Umfang des Leistungspaketes der gesetzlichen Krankenkasse zählen, sind beispielsweise potenzfördernde Mittel, Mittel zur Raucherentwöhnung, Appetitzügler, Haarwuchsmittel und die Anti-Baby-Pille (bei Frauen ab 22 Jahren).
Für Ihre Selbstzahler-Rezepte bekommen Sie bei deutscheinternetapotheke.de bis zu 30 € geschenkt10. Pro Medikamenten-Packung mit Selbstzahler-Rezept erhalten Sie einen Bonus von mindestens 2,50 € und maximal 10 €. Sie können den maximalen Bonus auf bis zu drei Medikamenten-Packungen gleichzeitig bekommen – das macht eine Ersparnis von 30 €.
Wie hoch ist der Rezept-Bonus fürs Privatrezept?
Privatversicherte erhalten von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin ein Privatrezept (ein blaues Privatrezept oder einen Ausdruck des Rezeptes). Sie zahlen ihre verordneten Medikamente in der Apotheke zunächst selbst und können die Kosten später bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen.
Auch gesetzlich Versicherte können ein Privatrezept erhalten – etwa nach einem Termin in einer Privatpraxis oder wenn das gewünschte Medikament nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. In solchen Fällen müssen Patientinnen und Patienten die Kosten für das Arzneimittel selbst tragen. Daher wird ein Privatrezept umgangssprachlich häufig auch als „Selbstzahler-Rezept“ bezeichnet.
Zu den verschreibungspflichtigen Medikamenten, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören, zählen unter anderem Potenzmittel, Präparate zur Raucherentwöhnung, Appetitzügler, Mittel gegen Haarausfall sowie die Anti-Baby-Pille für Frauen ab 22 Jahren.
Für Ihre Privatrezepte/ Selbstzahler-Rezepte bekommen Sie bei deutscheinternetapotheke.de bis zu 30 € geschenkt10. Pro Medikamenten-Packung mit Privatrezept erhalten Sie einen Bonus von mindestens 2,50 € und maximal 10 €. Sie können den maximalen Bonus auf bis zu drei Medikamenten-Packungen gleichzeitig bekommen – das macht eine Ersparnis von 30 €.
Was ist ein E-Rezept-Bonus?
Beim E-Rezept-Bonus schenkt Ihnen deutscheinternetapotheke.de bis zu 30 € für Ihre Zuzahlung beim E-Rezept10. Einfach den Code REZEPT30 bei Ihrer E-Rezept-Einlösung eingeben und bis zu 30 € sparen. Und obendrauf sparen Sie noch Versandkosten, denn mit E-Rezept ist die Lieferung immer versandkostenfrei**.
Wo gibt es Rezept-Bonus?
Bei deutscheinternetapotheke.de können Sie für viele Ihrer Rezepte einen Bonus erhalten. Lösen Sie ein Kassenrezept als E-Rezept ein, dann erhalten Sie bis zu 30 € geschenkt10. Für Ihr Privatrezept können Sie insgesamt bis zu 30 € sparen10. Und als Highlight können Sie mit jedem E-Rezept Versandkosten sparen**.
Wie hoch ist der Rezept-Bonus bei deutscheinternetapotheke.de?
Bis zu 30 € Rezept-Bonus gibt es bei deutscheinternetapotheke.de für Ihr Privatrezept10. Auch mit dem Kassenrezept können Sie Geld sparen: E-Rezept per E-Rezept-Leser einlösen, Gutscheincode REZEPT30 eingeben und wir schenken Ihnen bis zu 30 € für Ihre Zuzahlung1). Die Lieferung ist mit E-Rezept immer versandkostenfrei**.
Häufige Fragen zum Rezept-Bonus
Wie hoch ist der Rezept-Bonus fürs Kassenrezept?
Bei deutscheinternetapotheke.de erhalten Sie bis zu 30 € geschenkt10. Einfach E-Rezept per E-Rezept-Leser einlösen, Gutscheincode REZEPT30 eingeben und bis zu 30 € Ihrer Zuzahlung sparen. Mit E-Rezept ist die Lieferung übrigens immer gratis**, einfach weitere Artikel in den Warenkorb legen und Versandkosten sparen.
Gesetzlich Versicherte können ebenfalls ein Privatrezept ausgestellt bekommen – z. B. nach einem Besuch in einer Privatpraxis oder wenn das gewünschte Arzneimittel nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse gehört. Die Kosten für die Medikamente werden nicht erstattet. Umgangssprachlich wird ein solches Privatrezept deshalb oft als „Selbstzahler-Rezept“ bezeichnet.
Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht zum Umfang des Leistungspaketes der gesetzlichen Krankenkasse zählen, sind beispielsweise potenzfördernde Mittel, Mittel zur Raucherentwöhnung, Appetitzügler, Haarwuchsmittel und die Anti-Baby-Pille (bei Frauen ab 22 Jahren).
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Wie hoch ist der Rezept-Bonus fürs Privatrezept?
Privatversicherte erhalten von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin ein Privatrezept (ein blaues Privatrezept oder einen Ausdruck des Rezeptes). Sie zahlen ihre verordneten Medikamente in der Apotheke zunächst selbst und können die Kosten später bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen.
Auch gesetzlich Versicherte können ein Privatrezept erhalten – etwa nach einem Termin in einer Privatpraxis oder wenn das gewünschte Medikament nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. In solchen Fällen müssen Patientinnen und Patienten die Kosten für das Arzneimittel selbst tragen. Daher wird ein Privatrezept umgangssprachlich häufig auch als „Selbstzahler-Rezept“ bezeichnet.
Zu den verschreibungspflichtigen Medikamenten, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören, zählen unter anderem Potenzmittel, Präparate zur Raucherentwöhnung, Appetitzügler, Mittel gegen Haarausfall sowie die Anti-Baby-Pille für Frauen ab 22 Jahren.
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Was ist ein E-Rezept-Bonus?
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