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| Rezept einlösen und rezeptpflichtige Arzneimittel bestellen |
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- Die Bestellung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln über das Internet
ist nicht möglich, da uns das gültige Kassen- und Privatrezept im Original (keine Kopie oder Fax) vorliegen muss.
- Am schnellsten bestellen Sie rezeptpflichtige Arzneimittel mit unserem , das Sie entweder direkt online ausfüllen und ausdrucken
oder zusammen mit einem bei uns anfordern können. Das Porto für Ihre Rezepteinsendungen bezahlen wir für Sie.
- Die Bestellung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist bei Bezahlung per Bankeinzug oder Rechnung grundsätzlich versandkostenfrei, d.h. wenn Sie rezeptfreie Artikel und mindestens ein rezeptpflichtiges Arzneimittel mitbestellen, sparen Sie die Versandkosten in Höhe von 2,95 Euro.
- Unser Tipp: Wenn Sie rezeptfreie und rezeptpflichtige Arzneimittel zusammen schriftlich bestellen möchten, dann erfassen Sie am einfachsten zuerst online alle rezeptfreien Arzneimittel. Nach der Registrierung Ihrer Kundendaten drucken Sie sich auf der nächsten Seite im Warenkorb das Bestellformular über den Button Bestellformular drucken aus und löschen danach Ihre Bestellung mit dem Button Bestellung löschen. Abschließend tragen Sie in das Formular die Anzahl der Rezepte ein, die Sie einreichen, und schicken das Bestellformular und die Rezepte zusammen im Freiumschlag, den Sie direkt online ausdrucken können,
per Post an
- Wir liefern alle bestellten Arzneimittel innerhalb Deutschlands in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist, soweit diese im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes in den Verkehr gebracht werden dürfen und verfügbar sind.
- Wir liefern keine Betäubungsmittel und keine onkologische und parenterale Rezepturen.
- Für apothekenpflichtige einschließlich rezeptpflichtige Tierarzneimittel, die zur Anwendung bei Nutztieren bestimmt sind, gilt ein Versandverbot.
- Beachten Sie bitte, dass Kassenrezepte nur bis 4 Wochen und Privatrezepte
bis 3 Monate nach Ausstellungsdatum gültig sind.
- Eingereichte Privatrezepte erhalten Sie quittiert und mit einer abgestempelten Kopie von uns zurück.
- Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch kostenlos eine Jahresbescheinigung für Ihre Krankenkasse oder das Finanzamt aus, in der alle Arzneimittel aufgelistet sind, die Sie von uns in einem bestimmten Zeitraum bezogen haben.
- Da bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln die Verkaufspreise und die Zuzahlung gesetzlich vorgeschrieben sind, dürfen wir Ihnen diese Arzneimittel nicht preisgünstiger anbieten. Aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) verstoßen alle Boni auf rezeptpflichtige Arzneimittel gegen das Arzneimittelgesetz und können berufsrechtlich geahndet werden.
- Selbstverständlich müssen Sie auch bei uns keine Zuzahlung leisten, wenn
Sie von der Zuzahlung befreit sind. Fügen Sie einfach eine Kopie Ihres Befreiungsbescheides Ihrer Bestellung bei. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch kostenlos eine Bescheinigung für Ihre Krankenkasse oder das Finanzamt aus, in der alle Arzneimittel aufgelistet sind, die Sie von uns in einem bestimmten Zeitraum bezogen haben (Jahresbescheinigung).
- Mit Inkrafttreten des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) zum 01.01.2011 haben Apotheken die Möglichkeit, auf Wunsch des Patienten, nicht das Rabattarzneimittel oder eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel, sondern auch ein anderes Arzneimittel (z.B. das Originalpräparat) abzugeben.
Sollten Sie den Austausch gegen ein anderes Arzneimittel wünschen, muss dieses den gleichen Wirkstoff, die gleiche Wirkstärke, die gleiche Packungsgröße, die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform aufweisen und in mindestens einem Anwendungsgebiet übereinstimmen.
Da Sie ein anderes Arzneimittel erhalten haben, als von Ihrer Krankenkasse vorgeschrieben, müssen Sie dieses "Wunscharzneimittel" zuerst einmal direkt bei uns bezahlen. Sie bekommen von uns das Rezept bzw. eine Rezeptkopie als Zahlungsnachweis und können dieses bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Krankenkasse Ihnen nicht den vollen Betrag erstatten wird, sondern ein Teilbetrag von Ihnen selbst übernommen werden muss.
Wer sich vorab über die entstehenden Kosten informieren möchte, sollte Kontakt mit seiner Krankenkasse aufnehmen. Wir können hierzu leider keine Auskunft geben.
Diese wichtige Patienteninformation zur Kostenerstattung bei Abgabe eines vom Versicherten gewünschten Arzneimittels ab 01.01.2011 können Sie sich hier herunterladen und ausdrucken.
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